Ab dem Jahr 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 % angehoben. Diese Erhöhung ist eine Reaktion auf den steigenden Bedarf an Pflege und die wachsenden Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich. Die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel und die höheren Anforderungen an die Pflegequalität tragen zu diesem Trend bei. Mit der Anpassung der Pflegeleistungen soll eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige erreicht werden, um sicherzustellen, dass notwendige Pflegeleistungen auch in Zukunft bezahlbar und zugänglich bleiben. Gleichzeitig möchte die Politik das Pflegesystem nachhaltig gestalten und die Finanzierung langfristig sichern.
Vor welchen Herausforderung die Politik und die Gesellschaft steht kann derzeit jeder in den Medien sehen. Hier wird von stark steigenden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen berichtet. So sollen Krankenversicherungsbeiträge um 0,8% steigen. Das immerhin wären bei einem einem Bruttoeinkommen von 3000€ 12€ für die Arbeitnehmerseite, pro Monat versteht sich. Wie sich die Pflegeversicherung entwickeln wird steht noch nicht fest aber laut Tagesschau werden die Beiträge wohl min. um 0,2 Prozentpunkte steigen.

Was das für Renter*innen bedeutet beschreibt kurz und knapp die Deutsche Rentenversicherung.

Was ändert sich an den Pflegeleistungen?

Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen

PflegegeldPflegegeldPflegesach-leistungenPflegesach-leistungen
Pflegegrad2024202520242025
2332€347€761€796€
3573€599€1432€1497€
4765€800€1778€1859€
5947€990€2200€2299€
Aufstellung von Pflegeleistungen 2024 und 2025

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Der Betrag der Verhinderungspflege steigt von 1612€ auf 1685€ jährlich. Das Budget kann eingesetzt werden wenn pflegende Angehörige vorübergehen verhindert sind. Das kann z.B. durch Urlaub oder Krankheit eintreten. Die Pflege wird dann durch andere Personen oder durch den Pflegedienst übernommen.

Die Kurzzeitpflege steigt von 1774€ auf jährlich 1854€

Ab dem 01.07.2024 werden die Budget von Kurzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst. So steht ein Gesamtbudget von 3539€ für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zur bedarfsgerechten Versorgung zur Verfügung.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125€ steigt auf 131€ monatlich.

Weitere Leistungsanpassungen

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4180€ pro Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel 42€/Monat
  • Wohngruppenzuschläge
  • Leistungen der stationären Pflege: Tages-/Nachtpflege, vollstationäre Pflege

Fazit

Bedingt durch steigende Löhne, neue medizinische Verfahren und Behandlungen, Inflation, neue Anforderungen, etc. werden Pflege- und Behandlungsleistungen immer teurer. Das hier nachgesteuert werden muss steht außer Frage. Gerade der Entlastungsbetrag ist seit seiner Einführung nicht einmal angehoben wurden. Eingeführt wurde er 2017. Da lag der Mindestlohn bei 8,84€. Aktuell sind wir bei 12,41€, eine Steigerung von 40,38%, und viele Dienstleister dürften zum einen wegen tariflicher Pflichten deutlich darüber liegen und zum anderen, weil es schlicht kein Personal für den Stundensatz gibt. Da sind 6€ Steigerung (4,8%) ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Finanzierung und Sicherstellung von Behandlung und Pflege läuft der Entwicklung seit Jahren hinterher und die Lücken werden immer Größer. Das Geht zu Lasten der Beitragszahler, der Leistungsempfänger, Pflegenden und Leistungserbringer. Wir brauchen eine echte Reform und neue Ideen wie unser Gesundheitssystem aussehen kann/muss und zukunftsfähig wird.

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